Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in der Pflege

Eine Person in einem grauen Pullover vor einem Fluss
verfasst vonValentin Kronreif
zuletzt aktualisiert am27. Juli 2023

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte wie Einweghandschuhe oder Desinfektionsmittel. Sie sollen eine hygienische Pflege möglich machen und Infektionen vermeiden.

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Auf dem Bild erscheinen sie: ein orthopädisches Bett, ein Ellenbogenpolster, eine Windel für Erwachsene, ein Stuhl, ein Caddy mit sechs Rädern

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einmalprodukte, die die Hygiene in der häuslichen Pflege verbessern und so Infektionen vorbeugen sollen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei Personen mit Pflegegrad bis zu einem Wert von 40 Euro pro Monat. Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von der Pflegekasse übernommen werden, ist im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen bzw. dem Pflegehilfsmittel-Katalog der privaten Krankenkassen festgelegt.


Pflegehilfsmittel
© Hartmann


Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von der Krankenkasse übernommen werden ist abhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Folgend finden Sie eine Übersicht über die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die in der Regel übernommen werden.


Desinfektionsmittel für die Hände

Das Desinfizieren der Hände ist für die Hygiene und zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten unentbehrlich. Sie sollten regelmäßig und nach Gebrauchsanweisung des jeweiligen Herstellers Ihre Hände desinfizieren. So schützen Sie die zu pflegende Person und sich selbst. Händedesinfektionsmittel gibt es in verschiedenen Formen. Neben dem klassischen flüssigen Händedesinfektionsmittel gibt es die Produkte noch als Gel, Spray oder Tuch.


Desinfektionsmittel für Flächen

Potenziell mit Krankheitserregern in Berührung gekommene Flächen sollten regelmäßig einer Desinfektion unterzogen werden. Auch hier ist es wichtig, nach den Vorgaben des Herstellers vorzugehen. Folgende Flächen sollten regelmäßig desinfiziert werden:

  • Flächen, die für medizinische oder pflegerische Tätigkeiten genutzt werden (z.B. Verbandswechsel)

  • Flächen, die während medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten oft berührt werden (z.B. Ablageflächen)

  • Flächen, die während medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten direkten Kontakt mit der Haut der zu pflegenden Person haben


Schutzbekleidung

Einwegschürzen schützen vor Verunreinigungen und sind wasserdicht sowie feuchtigkeitsabweisend. Gerade im Umgang mit Ausscheidungen und Körperflüssigkeiten empfiehlt sich das Tragen von Schutzbekleidung wie Einwegschürzen.


Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe bzw. Einweghandschuhe schützen die zu pflegende Person sowie die Pflegeperson vor Krankheitserregern und Verschmutzungen und somit auch vor Infektionen. Es gibt Einweghandschuhe in verschiedenen Größen und verschiedenen Materialien wie Latex, Vinyl oder Nitril.


Fingerlinge

Fingerlinge werden, wie der Name schon sagt, nur über einen Finger gezogen und sind somit leichter anzuziehen als Einweghandschuhe. Sie können z.B. zum Auftragen von Salben verwendet werden.


Mund-Nasen-Schutz

Ein Mund-Nasen-Schutz oder auch eine OP-Maske schützen vor Tröpfchen-Infektionen. Bestenfalls bleibt beim Tragen ein Großteil der infektiösen Flüssigkeitspartikel, die Krankheitserreger erhalten können, an der Maske hängen. Somit dient das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz vor allem dem Fremdschutz.


FFP2-Masken

Im Gegensatz zu Mund-Nasen-Schutz und OP-Masken dienen FFP2-Masken auch dem Eigenschutz. Bei richtiger Anwendung sitzen FFP2-Masken dicht am Gesicht an und können so ihre maximale Filterleistung entfalten. Sie schützen vor Tröpfchen, Partikeln und Aerosolen. Es gibt FFP2-Masken ohne und mit Ausatemventil. Die FFP2-Masken ohne Ausatemventil filtern auch die ausgeatmete Luft durch die Maske und bieten damit auch einen zusätzlichen Fremdschutz.


Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen werden auch Bettschutzauflagen oder Bettschutzunterlagen genannt. Ihre Funktion ist die Aufnahme von Körperflüssigkeiten. Somit werden einerseits das Bett und der Bettbezug geschützt und andererseits mehr Komfort und Trockenheit für die zu pflegende Person gewährleistet. Es gibt die Bettschutzeinlagen als Einmalprodukte oder aber auch wasch- und wiederverwendbar. Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen zählen nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Mittels eines separaten Antrages können aber auch die Kosten bis zu einer gewissen Anzahl pro Jahr von der Pflegekasse übernommen werden.


Schutzservietten

Reißfeste Schutzservietten zum einmaligen Gebrauch oder auch Einmallätzchen unterstützen eine hygienische Nahrungsaufnahme und schützen die Kleidung und Bettwäsche beim Essen vor Verschmutzung. Auch bei der Gesichtspflege oder einer Rasur können Schutzservietten praktisch sein.


Um die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernommen zu bekommen ist kein Rezept erforderlich. Die Pflegekasse übernimmt Kosten von bis zu 40 Euro monatlich. Dafür müssen allerdings folgende Kriterien erfüllt werden, damit Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen können:

  • ein anerkannter Pflegegrad liegt vor

  • die zu pflegende Person wird zu Hause, in einer WG oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen gepflegt

  • die zu pflegende Person wird (mitunter) von Angehörigen (oder auch Freunden bzw. Bekannten) gepflegt


Auf Antrag übernimmt die Pflegekasse die Kosten für alle oben genannten Produktgruppen. Dazu zählen Desinfektionsmittel, Schutzbekleidung & Einmalhandschuhe, Schutzmasken und Bettschutzeinlagen.

Die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Sie bekommen die Vorlage für den Pflegehilfsmittel-Antrag dort auf Anfrage. Alternativ können Sie Pflegehilfsmittel bei einem Dienstleister bestellen, der die Antragstellung bei der Kasse für Sie übernimmt. Privatversicherte können die Rechnung für Pflegehilfsmittel einfach bei der Kasse einreichen.

Wenn Sie die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst in einem Sanitätshaus, einer Apotheke oder einer Drogerie besorgen wollen, dann müssen Sie vor dem Kauf einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen. Dieser wird in der Regel innerhalb von vier Wochen bewilligt, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Besteht besondere Dringlichkeit, kann ein Antrag auch formlos telefonisch gestellt werden und anschließend bekommen Sie die nötigen Formulare per Post zugeschickt. Ihnen werden dann 40 Euro pro Monat für die Pflegehilfsmittel bewilligt. Diese bekommen Sie entweder am Monatsanfang oder bei Einreichung von Quittungen rückwirkend ausbezahlt. Alternativ können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auch über das Internet bestellt werden. Wenn Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch online bestellen wollen, dann bieten verschiedene Dienstleister die Möglichkeit einer Pflegehilfsmittel-Box. Sie wählen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Pflegepaket aus und bekommen dieses dann monatlich zugesendet. Die Pflegehilfsmittel-Boxen sind meist so konzipiert, dass sie nicht mehr als 40 Euro kosten und somit vollständig von der Kasse bezahlt werden. Alternativ bieten einige Dienstleister einen Konfigurator an, mit dessen Hilfe Sie sich selbst ein Pflegehilfsmittel-Paket zusammenstellen können. Die Dienstleister übernehmen in der Regel die Beantragung und Verrechnung mit Ihrer Pflegekasse.

Pflegehilfsmittel bestellen können Sie bei einigen Sanitätshäusern und über verschiedene Online-Dienstleister. Oftmals übernimmt der Dienstleister für Sie auch die Beantragung und Verrechnung bei Ihrer Pflegekasse. Das gewählte Paket bekommen Sie dann monatlich zugesandt.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers auf anni.care verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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