Alles was Sie zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wissen müssen

Eine Person in einem grauen Pullover vor einem Fluss
verfasst vonValentin Kronreif
zuletzt aktualisiert am27. Juli 2023

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind eine einfache Möglichkeit, um das häusliche Wohnumfeld an die speziellen Anforderungen im Alter bzw. in der Pflege anzupassen.

In diesem Artikel erfahren Sie alles zu den Voraussetzungen, Beispielen und der Antragstellung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.

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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Oftmals kommt es aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen im Alter oder bei einer aufkommenden Behinderung dazu, dass das eigene Wohnumfeld nur mehr schwer selbstständig bewohnt werden kann. So müssen bestimmte Anforderungen an das Zuhause gestellt werden, die früher nicht notwendig waren. Gerade im Hinblick auf eine Barrierefreiheit spielen so wohnumfeldverbessernde Maßnahmen eine wichtige Rolle. Umbauten im Badezimmer oder die Anbringung eines Treppenliftes wären klassische Beispiele für solche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Um das selbstständige und sichere Leben in den eigenen vier Wänden auch im Alter zu gewährleisten, bezuschusst die Pflegekasse unter bestimmten Umständen solche Umbaumaßnahmen mit bis zu 4.000 Euro. Dabei werden vorrangig Maßnahmen bezuschusst, welche die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Außerdem soll so eine Überforderung von Pflegepersonen verhindert werden.

Die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen durch die Pflegekasse sind in § 40 SGB XI  geregelt. Eine Grundvoraussetzung, um die Bezuschussung erhalten zu können, ist ein vorhandener Pflegegrad. Zusätzlich muss mit Hilfe der angestrebten Maßnahmen einer der folgenden Punkte erfüllt werden:

  • Die häusliche Pflege wird durch die Maßnahmen ermöglicht.

  • Die häusliche Pflege wird durch die Maßnahmen erheblich erleichtert und die Belastung für Pflegeperson bzw. die zu pflegende Person wird verringert.

  • Die Maßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung.

Der Zuschuss über 4.000 Euro kann einmalig gefordert werden. Allerdings ist es bei Veränderungen des Bedarfs auch möglich, weitere Zuschüsse zu erhalten. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn sich der Gesundheitszustand der Person mit Pflegebedarf verändert. So kann es sinnvoll sein, wenn verschiedene notwendige Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt werden. Dann kann der Zuschuss jeweils erneut beantragt werden.

Nachfolgend werden Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen dargestellt, welche möglicherweise von der Pflegekasse bezuschusst werden können.

  • Einbau eines Treppenlifts

  • Anbringen von Geländern an den Treppen

  • Anbringen von rutschsicheren Stufen an den Treppen und allgemein rutschfesten Bodenbelägen

  • Türvergrößerungen

  • Abbau von Stolperfallen und Türschwellen

  • Einbau einer barrierefreien Toilette oder Dusche

  • Umbau von Wanne zu Dusche

  • Installation eines Lifts in der Badewanne

  • Anbringen von Stützstangen und Haltegriffen

  • Einbau von gut erreichbaren Lichtschaltern

  • Installation einer Gegensprechanlage

  • Schaffung von Hilfen zur Orientierung (v.a. für Personen mit Sehbehinderung)

  • Installation von Bewegungsmeldern (für den nächtlichen Weg aufs WC)

Oftmals reichen die oben genannten Umbaumaßnahmen allerdings nicht, um die eigenen vier Wände bedürfnisgerecht zu gestalten. In diesem Fall sollte auch ein Umzug in Erwägung gezogen werden. Ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung kannn ebenfalls von der Pflegekasse als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“ finanziell unterstütze werden.

Der Zuschuss wird bei der Pflegekasse beantragt. Diese sind an die jeweilige Krankenkasse (z.B. AOK, DAK, Barmer etc.) angegliedert. Der Zuschuss sollte in jedem Fall beantragt werden, bevor mit den Umbaumaßnahmen begonnen wird. Außerdem müssen die Maßnahmen bewilligt werden, bevor die Zuschüsse ausgezahlt werden.

Der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erfolgt als formloses Schreiben. Darin sollten die folgenden Punkte enthalten sein:

  • Kontaktdaten und Versicherungsnummer der zu pflegenden Person

  • Kontodaten der zu pflegenden Person oder des Handwerkbetriebes

  • Beschreibung der wohnumfeldverbessernden Baumaßnahme

  • Gründe für Notwendigkeit der wohnumfeldverbessernden Maßnahme

  • Kostenvoranschläge oder Kontaktdaten des Handwerksbetriebes

Bei der Antragstellung können auch die Ansprüche von mehreren Personen im gleichen Haushalt (z.B. Pflege-WGs) gebündelt werden. So können bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme für bis zu 4 Personen bewilligt werden.

Bei einer Ablehnung eines Antrages auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist die Pflegekasse dazu verpflichtet, diese zu begründen. In diesem Fall ist ein Widerspruch bei der zuständigen Stelle möglich.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbaumaßnahmen, welche Seniorinnen und Senioren sowie anderen eingeschränkten Personen das selbstständige Leben in ihrem Zuhause ermöglichen sollen. Unter Umständen dienen sie auch dazu, Pflegenden den Pflegealltag zu erleichtern.

Die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden von der Pflegekasse übernommen, insofern sie dort formlos schriftlich beantragt und genehmigt werden.

Als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gelten Umbaumaßnahmen, für die mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: - Die häusliche Pflege wird durch die Maßnahmen ermöglicht. - Die häusliche Pflege wird durch die Maßnahmen erheblich erleichtert und die Belastung für Pflegeperson bzw. die zu pflegende Person wird verringert. - Die Maßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung. Beispiele hierfür wären Treppenlifte, Rampen, Türverbreiterungen oder ein badezimmerumbau.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind dann notwendig, wenn im eigenen Heim kein selbstständiges Leben geführt werden kann oder eine Pflege nicht möglich ist.

Alle Kosten, die den Förderzuschuss der Pflegekassen von 4.000 Euro übersteigen, müssen selbst getragen werden. Kostet ein Umbau z.B. 6.000 Euro, so müssen 2.000 Euro aus eigener Tasche bezahlt werden.

Ja, unter Umständen gilt auch ein Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Hierbei gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Umbaumaßnahmen. So kann beispielsweise der Umzug in eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss bezuschusst werden.

Wird Ihr Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt, so muss die Pflegekasse zu ihrem Bescheid eine Begründung abgeben. Sie können gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Dazu sollten Sie sich allerdings rechtlich beraten lassen.

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers auf anni.care verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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Valentin Kronreif · 27. Juli 2023